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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wissenswertes für Sie unsere Mieter

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um Ihre Wohnung bei der SaWEG. Von der Nebenkostenabrechnung bis zur Hausordnung - wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Sollten Sie hier keine passende Antwort finden, steht Ihnen unser Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Für Havarie- und Schadensfälle klicken Sie bitte auf nachfolgenden Link.

Kontakt

Am Bahnhof 5, 18190 Sanitz
Telefon: 038209 80207

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FAQ – zur Vermietung

Wie setzt sich meine Miete (Nebenkosten, Heizkosten) zusammen?

In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:

  • Grundmiete
  • Allg. Betriebskostenvorauszahlung
  • Wärme- und Warmwasserkostenvorauszahlung
  • Pkw-Stellplatz (sofern vorhanden)

Bei der Grundmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, d. h. um die eigentliche Miete.

Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?

Die Mietkaution wird vor Schlüsselübergabe vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Bei unseren Wohnungen ist bei Mietvertragsabschluss eine Kaution in Höhe von drei Grundmieten fällig.

Darf mein Freund/Freundin bei mir einziehen?

Grundsätzlich ist ein Zuzug erlaubt. Bitte beantragen Sie den Zuzug vor dem Einzug der entsprechenden Person! Für einen Zuzug benötigen Sie gemäß Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters.
Ebenfalls bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wenn es zu Familienzuwachs gekommen ist. Die Anpassung der Betriebskosten ist in diesem Fall erforderlich und vermeidet auch für Sie eine Nachzahlung.

Muss ich meine Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?

Bei Beendigung des Mietvertragsverhältnisses sind die überlassenen Räume in vertragsgemäßem Zustand gemäß Mietvertrag zu übergeben. Wurden von Ihnen in der Wohnung bauliche (auch genehmigte) Veränderung vorgenommen, so haben Sie diese bis zum Ablauf des Mietvertragsverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, soweit nicht anders vereinbart. Bei Auszug sind alle ausgehändigten und zur Wohnung gehörenden Schlüssel an die SaWEG mbH zurückzugeben.

Welche Kündigungsfristen habe ich als Mieter einzuhalten?

Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag aufgeführt. Es gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien persönlich unterzeichnet sein.

Was ist bei Kündigung des Mietvertrages zu beachten?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Was passiert beim Tod eines Mieters?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch nach dem Tod eines Mieters. War der Verstorbene verheiratet, tritt mit dem Tod der hinterbliebene Ehegatte ohne weiteres in das Mietverhältnis ein. Gibt es keinen Familienangehörigen, der das Mietverhältnis weiterführen möchte, wird dieses vom Erben fortgeführt. Dieser kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.

Wann bekomme ich bei Auszug meine Kaution zurück?

Wenn die Wohnung beanstandungsfrei abgenommen wurde, erfolgt die Kautionsabrechnung und -rückzahlung in der Regel vier bis sechs Monate nach Mietvertragsende. Verzögerungen kann es geben, wenn die Wohnung nicht in vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben wurde oder noch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind.

FAQ – zu den Betriebskosten

Was sind eigentlich Betriebskosten?

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die umlagefähige Betriebskosten finden Sie in den Regelungen Ihres Mietvertrages.

Wann kann ich mit der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres rechnen?

Der Vermieter muss nach dem Mietrecht die Vorauszahlungen der Betriebskosten jährlich abrechnen. Hierbei handelt es sich um alle umlagefähigen Kosten, welche an den Mieter weitergegeben werden können. Spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes ist dem Mieter die Abrechnung mitzuteilen. 

FAQ – zu Rechten & Pflichten

Darf ich selber Bodenbeläge, z. B. Laminat, in meiner Wohnung verlegen oder meine Wohnung anderweitig baulich verändern?

Diese, wie auch jede andere bauliche Veränderung, die Sie vornehmen möchten, beantragen Sie bitte vor der Durchführung schriftlich bei der SaWEG mbH. Ein Bauvorhaben ist gemäß Mietvertrag nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?

Das Halten von Kleintieren wie Vögeln, Zierfischen und Hamstern – in geringer Zahl – ist erlaubt. Dabei sind immer auch die Interessen der anderen Mietparteien im Hinblick auf Geräusch- und Geruchsbelästigung zu berücksichtigen. Andere Tiere, z. B. Hunde und Katzen, dürfen Sie ausdrücklich nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung der Tiere.

Darf ich mich bei Verstößen der Nachbarn gegen die Hausordnung an die SaWEG mbH wenden?

Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Darum sind wir für alle Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Damit wir den betreffenden Nachbarn an das Einhalten der Hausordnung erinnern können, bitten wir zuerst um Ihre schriftliche Darlegung des Falles. Natürlich werden hierbei alle Informationen vertraulich behandelt. In besonderen Fällen der Nichteinhaltung der Hausordnung, zum Beispiel bei Ruhestörungen in der Nacht, beziehen Sie bitte sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt mit ein.

FAQ – zu Reparaturen / Notfällen

Bei wem kann ich in dringenden Fällen außerhalb der Geschäftszeiten eine Reparatur anmelden?

Ein dringender Notfall liegt vor bei einem Schaden, der Gefahr für Leib und Leben bedeutet, und größere materielle Beschädigungen an Wohnung oder Gebäude nach sich ziehen könnte:

  1. Ausfall der gesamten elektrischen Anlage in der Wohnung
  2. Rohrbruch bei Wasser, Abwasser und an der Heizungsanlage
  3. Rohrverstopfung in der Hauptleitung, die zu Rückstau im Gebäude führt
  4. Ausfall des warmen Wassers oder der Heizung (bei Minustemperaturen)

Wenden Sie sich in diesen Fällen an unseren Hausmeister unter Telefon 0172 – 2888528. Weitere Rufnummern der zuständigen Partnerfirmen finden Sie im Treppenhausflur-Aushang.

Bitte beachten Sie, dass Notdienste für Notfälle vorgesehen sind. Missbräuchliche Anrufe bei den Notdiensten können zu Mehrkosten führen!

Kein dringender Notfall besteht bei:

  • tropfenden Wasserhähnen
  • einzelnen zu entlüftenden Heizkörpern
  • kleinen Verstopfungen von Waschbecken und Badewannenabflüssen
  • einzelnen defekten Sicherungen und Relais in der Wohnung
  • defekten Lichtschaltern und Steckdosen
  • Ausfall einer einzelnen Glühlampe der Treppenhausbeleuchtung
  • Ausfall der Klingelanlage

In solchen Fällen rufen Sie bitte in der Geschäftsstelle zu den bekannten Sprechzeiten an.

In meiner Wohnung steht eine Reparatur an, an wen wende ich mich?

Für Reparaturanmeldungen erreichen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten telefonisch unter der Telefonnummer 038209 80207 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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Senden Sie uns gern eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns an unter 038209 80207.